Freiwillige Selbstverpflichtung

Freiwillige Selbstverpflichtung
    
Wir verpflichten uns zur Einhaltung folgender Kriterien:
Wir halten unsere Hunde und unsere Welpen mit Familienanschluss. Sie nehmen an unserem alltäglichen Leben teil und haben die Möglichkeit zu ständigem Kontakt mit Menschen und Artgenossen. Zwinger sind bei uns unbekannt. Boxenhaltung, auch wenn sie nur vorübergehend ist, schließen wir aus.
Wir kümmern uns liebevoll um die Aufzucht unserer Welpen, bieten ihnen artgerechte Prägung und Sozialisierung und entsprechen ihren Bedürfnissen nach Beschäftigung, Bewegung und artgerechten Spielmöglichkeiten.
Unsere Welpen lernen viel bei uns. Besuche von Erwachsenen und Kindern geben ihnen ebenso erste Anregungen wie erste Spaziergänge und Autofahrten.
Wir fühlen uns lebenslang für die von uns gezüchteten Hunde verantwortlich. Für unsere Welpenkäufer bleiben wir stets Ansprechpartner bei allen Fragen rund um ihren Irish Terrier.
Wir zeigen die rassetypische Fellpflege und geben gern bei Ernährungsfragen
Ratschläge.
Sollte ein Hund aus einem Notfall heraus nicht in seiner Familie bleiben können, so bemühen wir uns, ein gutes neues Zuhause vorübergehend oder dauerhaft vermitteln zu können.
Unsere Welpen geben wir in der Regel nicht vor der 10. Lebenswoche ab. Unsere Welpenkäufer wählen wir gründlich aus.
Wir führen ausführliche Gespräche mit unseren WelpeninteressentInnen und motivieren die potentiellen Käufer, uns vor der Abgabe der Welpen mehrfach zu besuchen.
Als Züchter sind wir Botschafter für unsere Rasse. Wir zeigen den am Irish Terrier Interessierten gern unsere Hunde; wir informieren und beraten kompetent. Außerdem stellen wir unsere Hunde gern aus.
Wir treffen unsere züchterischen Entscheidungen verantwortungsbewusst und fundiert, bilden uns beständig fort und sind auf die Gesunderhaltung der Rasse bedacht.
Wir haben in der Regel nicht mehr als einen Wurf pro Jahr und nutzen unsere Zuchthündinnen nicht aus. Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden sind uns wichtig; deshalb belegen wir sie in keinem Fall in der ersten auf einen Wurf folgenden Läufigkeit, selbst wenn dies gemäß der VDH- und KfT- Zuchtordnung im Einzelfall möglich wäre und gönnen der Hündin die Pause.